Elias oder Elija gilt als die Verkörperung von Aufrichtigkeit und Unbeugsamkeit. Er war im Alten Testament ein wundertätiger Prophet und erhoffter Wegbereiter des Messias. Er gehört im Koran zu den Rechtschaffenden und bei den Katholiken zu den Heiligen.
Ich habe den Propheten Elias mit den historischen Sagen unserer Region und der Geschichte Bayerns im Jahr 1705 verbunden. Das Stück erzählt eine Geschichte von Liebe und Krieg, von Unterdrückung und Auflehnung.
Zentraler Schauplatz der Handlung ist das Schloss zu Routheringen, das früher auf der Anhöhe im Wald gegenüber von unserem Theaterzelt gestanden haben soll.
Ich wünsche Euch außergewöhnliche Theaterstunden.
Anna Elfriede Ringsgwandl
Telefon
von Montag bis Samstag 8:00 bis 12:30 Uhr
außer an Sonn- und Feiertagen
Für alle Stücke gilt nach wie vor:
Termin aussuchen,
Telefonisch reservieren,
und bei Ihrer Vorstellung an der Theaterkasse in Bar bezahlen.
Himmegugga
Erwachsene: 25 Euro
Kinder (6 Jahre bis 15 Jahre) 15 Euro
Erwachsene 35 Euro
Jugendliche (13 Jahre bis 15 Jahre) 20 Euro
Unser Theaterzelt ist bei kaltem Wetter beheizt!
Warm anziehen ist trotzdem gemütlicher!
Babys können nicht in die Vorstellung mitgebracht werden!
Einzelne Plätze können nur spätestens 14 Tage vor der Vorstellung umgebucht oder storniert werden.
Reservierte Gruppen können nur spätestens 4 Wochen vor der Vorstellung umgebucht oder storniert werden.
Sollten Sie aus Krankheitsgründen kurzfristig Ihren reservierten Platz nicht wahrnehmen können, suchen Sie bitte jemanden der an Ihrer Stelle die Vorstellung genießt. Wir können kurzfristig abgesagte Plätze leider nicht mehr besetzen. Diese Plätze müssen bezahlt werden.
Unsere Eintritts-Geschenkkarten haben die vom Gesetz vorgeschriebene „Haltbarkeit“. Wenn das aufgedruckte Datum auf der Rückseite unserer Karten abgelaufen ist, verfällt der Wert der Karte!
Abgelaufene Karten sind ungültig und können nicht mehr eingelöst werden.
Sollten unsere Theaterveranstaltungen aus unvorhersehbaren Gründen
(z.B. Naturkatastrophen, Schicksalsschläge) nicht fortgeführt werden können, verfallen gekaufte Gutscheine und Eintrittskarten.
Aus steuerlichen Gründen können die Beträge nicht ausbezahlt werden.